Komitee 7
Ausländische Militärpräsenz im eigenen Land
Unterstützung oder Aushöhlung von Serveränität?
(DISEC)
Ausländische Militärpräsenz im eigenen Land
Unterstützung oder Aushöhlung von Serveränität?
(DISEC)
Chairs: Alexander Fabian und Olivia Lixl
Seit dem Ende des Kalten Krieges hat sich die Gestalt ausländischer Militärpräsenz stark verändert. Neben klassischen Stützpunkten und Bündnissen sind heute Ausbildungsmissionen, Anti-Terror-Operationen, maritime Einsätze, Kooperationen mit lokalen Sicherheitskräften sowie der Einsatz privater Militär- und Sicherheitsfirmen keine Seltenheit.
Besonders in Entwicklungs- und Konfliktstaaten sollen solche Maßnahmen zur Stabilisierung beitragen, staatliche Strukturen stärken und grenzüberschreitende Bedrohungen eindämmen. Zugleich berührt jede Stationierung fremder Streitkräfte zentrale Grundsätze der Vereinten Nationen: die souveräne Gleichheit der Staaten, das Gewalt- und Interventionsverbot sowie das Recht auf kollektive Sicherheit.
Die politischen Rahmenbedingungen sind von komplexen Interessen geprägt. Groß- und Regionalmächte nutzen militärische Präsenz, um Sicherheitsgarantien zu geben, die eigene Bevölkerung und Infrastruktur zu schützen, aber auch um strategischen Einfluss zu sichern. Gastgeberstaaten erhoffen sich im Gegenzug Schutz vor inneren und äußeren Bedrohungen, Zugang zu Ressourcen und internationaler Unterstützung - oftmals in einem Umfeld begrenzter Handlungsoptionen. Wo mehrere externe Akteure parallel agieren, kann es zu Überschneidungen von Mandaten, Konkurrenz zwischen Sicherheitsinitiativen und fehlender Transparenz kommen. Unterschiedliche Standards in Bezug auf Menschenrechte, Rechenschaftspflichten und Abzugsstrategien erschweren zusätzlich eine einheitliche Bewertung.
Das DISEC hat vor diesem Hintergrund die Aufgabe, ausländische Militärpräsenz als Frage der internationalen Friedens- und Sicherheitspolitik zu behandeln. Die Vereinten Nationen sollen diskutieren, unter welchen Voraussetzungen Stationierungen und Ausbildungsmissionen legitim und wirksam sind, wie die Zustimmung und Mitsprache der betroffenen Staaten ausgestaltet sein sollten und welche Mindeststandards für Transparenz, demokratische Kontrolle und Schutz der Zivilbevölkerung gelten müssen. Ziel ist es, Empfehlungen zu erarbeiten, die sowohl legitime Sicherheitsinteressen als auch Souveränität, Menschenrechte und Entwicklungsbedürfnisse berücksichtigen und damit zu klareren internationalen Leitlinien im Sinne der Charta der Vereinten Nationen beitragen.