Komitee 1
Zwischen Überwachung und Meinungsäußerungsfreiheit
Pressefreiheit im Zeitalter von Facial Recognition Technology
(UNHRC)
Zwischen Überwachung und Meinungsäußerungsfreiheit
Pressefreiheit im Zeitalter von Facial Recognition Technology
(UNHRC)
Chairs: Sarah Kermer und Sophia Fürst
Die Pressefreiheit steht an einem historischen Wendepunkt: Mit dem rasanten Vormarsch von Gesichtserkennung und KI-gestützter Überwachung gerät der Journalismus weltweit in den Strudel einer neuen Ära digitaler Kontrolle. Was als technologische Innovation präsentiert wird, entwickelt sich zur perfekten Waffe gegen unabhängige Berichterstattung. Kameras in den Straßen, Algorithmen in den Behörden – jeder Schritt kann in Echtzeit verfolgt werden. Wenn Journalist:innen ihre Anonymität verlieren, verlieren sie ihren Schutzschild vor Einschüchterung und der Gefährdung ihrer Quellen. Die Folge ist ein „chilling effect“, der investigative Recherche im Keim ersticken kann, während fehleranfällige Systeme besonders jene treffen, die ohnehin unter Druck stehen. Wie kann unter diesen Umständen die Sicherheit von Journalist:innen garantiert werden?
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Überwachung öffentlicher Räume mittels Facial Recognition Technology überhaupt mit fundamentalen Menschenrechten vereinbar ist. Während einige argumentieren, dass ein eng begrenzter, strikt regulierter Einsatz zur Gefahrenabwehr denkbar sei, macht die Realität deutlich, dass selbst minimale Eingriffe massive Auswirkungen auf das Recht auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung haben. Sollte eine begrenzte Anwendung dennoch zugelassen werden, müssten klare Regeln gelten: extrem kurze Speicherdauern, dezentrale und sichere Speicherung, transparente Verarbeitungsschritte sowie eine unabhängige Kontrolle jeder Form von Datenzugriff. Sollte eine Vereinbarkeit jedoch verneint werden, wären weitreichende Schutzmaßnahmen unerlässlich: die Einrichtung unabhängiger Aufsichtsstellen, gesetzlich verankerte Verbote biometrischer Massenüberwachung, die Schaffung „überwachungsfreier Zonen“ für journalistische Tätigkeit und sensible politische Teilhabe sowie regelmäßige Technologie-Audits.
Zentral bleibt die Frage, wie in diesem Umfeld Pressefreiheit gewährleistet werden kann. Dazu gehören ein robuster Quellenschutz, Schutz vor Auslieferung und politischer Zensur, klare Kriterien, wer journalistische Tätigkeit ausübt, sowie besonderer Schutz für Reporter:innen, Aktivist:innen und marginalisierte Gruppen. Gerade Journalist:innen sind von biometrischer Überwachung besonders bedroht. Die Demokratie verliert, wenn ihre Wächter*innen nicht mehr unbeobachtet arbeiten können.