Komitee 3
Biotechnologie und Genom-Editierung
Regeln für Eingriffe in das menschliche Erbgut
(UNESCO)
Biotechnologie und Genom-Editierung
Regeln für Eingriffe in das menschliche Erbgut
(UNESCO)
Chairs: Arlene Fröstl und Marvin Waltschek
Genome Editing zählt zu den revolutionärsten, aber auch umstrittensten biotechnischen Verfahren unserer Zeit. Diese Technologie, ermöglicht durch moderne Methoden wie CRISPR-Cas9, auch als „Genschere“ bekannt, hat zur Aufgabe, das Erbgut von Pflanzen, Tieren und Menschen auf äußerst präzise Weise zu verändern. Sie erlaubt zum ersten Mal gezielte Eingriffe in die DNA und erschließt damit neue Horizonte für die Menschheit.
Die globale Gemeinschaft ist gespalten. Befürworter sehen enorme Vorteile für Medizin, Landwirtschaft und Forschung: Bisher unheilbare genetische Krankheiten können geheilt werden, die Entwicklung personalisierter Therapien ist einfacher denn je und Nutzpflanzen können im Handumdrehen gegenüber Schädlingen, Krankheiten und klimatischen Belastungen widerstandsfähig gemacht werden. Gegner hingegen betonen die ethischen Konflikte, die sich unvermeidlich ergeben, wenn die Wissenschaft Gott spielt. Genome Editing berge unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt sowie die Gefahr, dass technologische Entwicklungen gesellschaftliche Ungleichheiten verstärken könnten. Die UNESCO stellt sich dabei die Fragen: Sollte es klare Grenzen geben, welche Eingriffe ins menschliche Erbgut erlaubt sind, und welche nicht? Wie kann verhindert werden, dass Genome Editing zu sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichheiten führt (z.B durch Designer Babies)? Wie lässt sich Forschung fördern, ohne ethische Grundwerte zu verletzen? Welche internationalen Regelungen sind notwendig, um Missbrauch und unkontrollierte Experimente zu verhindern?
Darüber hinaus wird diskutiert, ob bestehende globale Abkommen ausreichen oder ob neue institutionelle Strukturen geschaffen werden müssen, um technologischen Fortschritt und gesellschaftliche Verantwortung miteinander zu vereinbaren. Können die Vereinten Nationen einen Rahmen etablieren, der einerseits die Entfaltung technologischer Innovationen ermöglicht, andererseits jedoch die Wahrung der Menschenrechte, der Ethik und der internationalen Sicherheit gewährleistet?